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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der CREATIV Büro & Wohnen GmbH & Co. KG |
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§ 1
Geltungsbereich
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- Allen mit uns geschlossenen Verträgen
liegen vorbehaltlich des § 13 diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
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Abweichende Bedingungen des
Kunden, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, gelten nicht.
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Dem Kunden mitgeteilte
Neufassungen dieser Vertragsbedingungen stimmt
dieser zu und sie werden Vertragsbestandteil,
wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe der Neufassung derselben
schriftlich widerspricht. Wir werden den
Kunden bei Übersendung der Neufassung auf die
Bedeutung seines Schweigens besonders
hinweisen.
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Gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich rechtlichen Sondervermögen
gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsverbindung diese AGB für jeden
gleichartigen Vertrag in der jeweils geltenden
Fassung auch ohne gesonderte Einbeziehung. Wir
werden den Kunden über Neufassungen
informieren.
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§ 2
Vertragsschluss |
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- Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenes
Angebot zum Abschluss eines Vertrages 3 Wochen
gebunden.
- Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein
Auftrag gilt von uns erst dann als angenommen,
wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt
haben.
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§ 3
Lieferbedingungen, Annahmeverzug |
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Abweichungen in Struktur
und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück
bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur
der verwendeten Materialien (Massivhölzer,
Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile
Produkte) liegen und handelsüblich sind.
Die Holzbezeichnung bezieht sich auf die
wesentlichen Flächen der Front, Tischplatte
usw. Die Mitverwendung anderer geeigneter
Holzarten oder anderer Materialien ist
zulässig.
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Soweit nicht anders
vereinbart, verstehen sich Liefertermine als
unverbindlich.
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Unverbindliche
Liefertermine können von uns im Einzelfall
bis zu 3 Wochen überschritten werden.
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Von uns nicht zu vertretene
Störungen in unserem Geschäftsbetrieb, oder
unseres Vorlieferanten, insbesondere Streiks,
Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt,
die auf einem unvorhersehbaren und von uns
unverschuldetem Ereignis beruhen, verlängern
die Lieferfrist entsprechend. Wir werden den
Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Nach
Ablauf der fest vereinbarten Lieferfrist, oder
der Lieferfrist nach Abs. 3 ist der Kunde in
diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn er zuvor die Lieferung
schriftlich mit einer angemessenen Nachfrist
angemahnt hat und wir nicht innerhalb der
Nachfrist an den Kunden liefern.
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Werden wir von einem
Lieferanten ohne unser Verschulden nicht
rechtzeitig beliefert (Vorbehalt der
Selbstbelieferung) oder wird unsere Leistung
durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Naturkatastrophen ohne unser Verschulden
unmöglich oder unzumutbar, können wir vom
Vertrag zurücktreten, wenn wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung informieren und die
möglicherweise schon erbrachte Gegenleistung
des Kunden erstatten. Gegenüber einem
Nichtkaufmann gilt der Vorbehalt der
Selbstbelieferung nur, wenn wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen
haben und von unserem Lieferanten nicht
beliefert werden.
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Eine vom Kunden zu setzende
Nachfrist muss angemessen, darf aber nicht
kürzer als 14 Tage sein.
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Kommt der Kunde in
Annahmeverzug, sind wir ohne Nachweis
berechtigt, vom Kunden pro Monat (ggf.
anteilig) 1 % des Lieferwertes als Lagerkosten
zu verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass
keine oder wesentlich niedrigere Lagerkosten
entstanden sind. Wir behalten uns das Recht
vor, darüber hinausgehende Lagerkosten zu
verlangen.
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§ 4
Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug,
Schadensersatz statt der Leistung |
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- Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk,
bzw. ab unserem Lager bei vorrätigen Waren.
Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches ist, verstehen
sich unsere Preise zzgl. der jeweils am
Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto.
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Kosten für Lieferung,
zusätzliche Verpackung und etwa vereinbarte
Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
Zusätzliche Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet.
Bei einem Warennettowert bis 1.500,00 EUR für
die einzelne Lieferung berechnen wir für die
Anlieferung innerhalb von Magdeburg und in
einem Umkreis bis 40 km pauschal 5 % des
Warennettowertes, außerhalb dieses Umkreises
von 40 km 0,55 EUR pro gefahrene Kilometer.
Bei einem Warennettowert über 1.500,00 EUR
pro Lieferung ist diese in einem Umkreis bis
40 km - soweit nicht anders vereinbart -
kostenfrei, außerhalb dieses Umkreises von 40
km berechnen wir Ihnen 0,55 EUR pro gefahrene
Kilometer.
Für Kleinteile, die dem Kunden auf dem
Briefweg zugehen, berechnen wir 3,50 € pro
Lieferung. Bei Versand durch den Paketdienst
hat der Kunde 7,50 € pro Lieferung zu
tragen.
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Unsere Rechnungen sind
spätestens am 14. Tag nach Zugang der
Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde kommt
somit am 15. Tag nach Zugang der Rechnung mit
der Zahlung in Verzug.
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Kommt der Kunde mit der
Bezahlung einer vereinbarten Teilzahlung ganz
oder teilweise in Verzug, so wird die gesamte
Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.
Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen
einstellt, überschuldet ist, über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse eingestellt wird oder
sonstige Umstände bekannt werden, die
begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit
und Zahlungsfähigkeit des Kunden
rechtfertigen.
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Im Falle des
Zahlungsverzuges des Kunden sind wir
berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe
von 10 Prozent pro Jahr (ggf. anteilig) auf
den ausstehenden Betrag zu fordern.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Zinsschaden entstanden ist. Wir behalten uns
vor, einen höheren Zinsschaden oder den ggf.
höheren gesetzlichen Zinssatz zu fordern.
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Wir sind berechtigt, vom
Kunden im Falle des Verzuges ab der zweiten
von uns erstellten Mahnung eine
Bearbeitungskostenpauschale von jeweils 3 EUR
zu fordern.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass uns keine oder wesentlich geringere
Bearbeitungskosten für die Mahnungen
entstanden sind. Wir behalten uns vor,
darüber hinausgehende Bearbeitungskosten
geltend zu machen.
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Hat der Kunde
Schadensersatz statt der Leistung zu leisten,
so können wir vom Kunden 25 % der
Auftragssumme als Schadensersatz verlangen
(kleiner Schadensersatz). Bieten wir dem
Kunden gleichwohl die Ware an oder hat dieser
dieselbe bereits erhalten, ohne dass wir sie
zurückverlangen, so können wir vom Kunden
als Schadensersatz die Auftragssumme
zuzüglich eines Aufschlages von 5 % derselben
verlangen. (großer Schadensersatz)
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das
Recht vor, weitergehenden Schadensersatz zu
verlangen.
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§ 5
Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
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- Der Kunde darf seine Forderungen gegen uns,
gleich welcher Art und gleich welchen
Rechtsgrundes, nicht an Dritte abtreten.
- Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden,
welches nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht, ist
ausgeschlossen.
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§ 6
Eigentumsvorbehalt |
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- Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so
bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher, uns aus
der gesamten Geschäftsverbindung mit dem
Kunden zustehender Forderungen, unser
Eigentum.
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Der Kunde, welcher Kaufmann
ist, ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt
der Kunde bereits jetzt die ihm aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
und sonstigen Ansprüche gegen seinen Kunden
mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung schon jetzt an.
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Für den Fall, dass der
Kunde durch Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung an der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware Eigentum erwirbt, überträgt
er uns zur Sicherung unserer Forderung schon
jetzt das Eigentum an den neu entstandenen
Sachen mit der gleichzeitigen Vereinbarung,
dass der Kunde diese Sachen für uns
ordnungsgemäß verwahrt. Erlangt das Eigentum
ein Dritter, so tritt der Kunde bereits jetzt
die ihm als Gegenleistung zustehende Forderung
an uns ab. Wir nehmen die entsprechenden
Erklärungen des Kunden bereits jetzt an.
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Der Kunde ist zum
pfleglichen Umgang mit der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
verpflichtet. Etwaige notwendige Inspektions-
und Wartungsarbeiten wird der Kunde auf seine
Kosten durchführen. Der Kunde hat die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware besonders zu
lagern und als solche zu kennzeichnen. Er ist
verpflichtet, die Ware für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten zu
versichern, die Versicherung
aufrechtzuerhalten und uns diese auf Verlangen
nachzuweisen. Der Kunde ist ferner
verpflichtet, uns für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes Namens- und
Anschriftenänderungen unaufgefordert
mitzuteilen und uns über den Standort der
Vorbehaltsware auf Verlangen Auskunft zu
erteilen. Wir haben das Recht, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit
nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu
nehmen.
Von Zwangsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die im Voraus
abgetretenen Forderungen oder Sicherheiten hat
der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
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Wir ermächtigen den
Kunden, unter Vorbehalt des jederzeitigen
Widerrufs zur Einziehung der an uns
abgetretenen Forderung bzw. Forderungsteile
mit der Maßgabe, dass Zahlung an uns zu
fordern ist.
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§ 7
Besondere Vorschriften bei Mängeln |
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Die Mängelansprüche des
Kunden verjähren, wenn dieser Verbraucher
ist, in zwei Jahren bei ungebrauchten Sachen,
in einem Jahr bei gebrauchten Sachen - jeweils
nach der Ablieferung der Sache. Gegenüber
sonstigen Kunden verjähren die
Mängelansprüche des Kunden in einem Jahr
nach Ablieferung der Sache.
Eine Erleichterung der gesetzlichen
Verjährung gilt nicht für den Fall, dass wir
für Vorsatz haften.
Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im
Einzelfall kürzer sein, gilt diese.
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Soweit ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, sind Mängelrechte beim
Kauf von gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
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Zu den gebrauchten Sachen
zählen auch Ausstellungsstücke.
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Handelt es sich beim Kunden
nicht um einen Verbraucher, so liegt die Wahl
der Art der Nacherfüllung bei uns.
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Der Kunde verliert bei
offensichtlichen Mängeln und Beanstandungen
jedes Recht auf Gewährleistung, wenn er uns
die Mängel nicht binnen einer Frist von 2
Wochen nach Eingang der Ware bei ihm,
schriftlich mitteilt. Entscheidend zur
Fristwahrung ist dabei die Absendung der
Mitteilung.
§ 377 des Handelsgesetzbuches bleibt
unberührt.
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§ 8
Haftungsausschluss |
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Schadensersatzansprüche
des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen,
sofern sie nicht durch eine vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzung
unsererseits oder eines unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht
worden sind und nicht auf einer Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) beruhen.
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Der nach (1) zulässige
Haftungsausschluss gilt auch im Falle von
Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen.
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§ 9
Zugang von Willenserklärungen |
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Bei einer Mehrheit von
Vertragspartnern auf Kundenseite bevollmächtigen
sie sich gegenseitig für die jeweils anderen
einseitige Willenserklärungen entgegenzunehmen. |
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§ 10
Datenschutz
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Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten,
die im Rahmen des Vertragsverhältnisses
erforderlich sind, unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert
werden; dasselbe gilt auch für Angebotsdaten. |
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§ 11
Gerichtsstand |
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Sofern der Kunde Kaufmann
ist, ist Gerichtsstand Magdeburg. Gleiches gilt
bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf
Kundenseite. |
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§ 12
Nebenabreden |
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Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
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§ 13
Aufträge zur Bemusterung und Aufträge für
Umzugsleistungen
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Bei Aufträgen zur
Bemusterung und für Umzugsleistungen gelten
§ 1, § 2 Abs. 2; § 4 Abs. 1, Satz 2, Abs. 3
bis 6; § 5; §§ 8 bis 12 entsprechend.
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Die Verjährungsfrist der
Mängelrechte des Kunden beträgt 1 Jahr.
Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im
Einzelfall kürzer sein, gilt diese. Eine
Erleichterung der gesetzlichen Verjährung
gilt nicht für den Fall, dass wir für
Vorsatz haften.
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