Creativ Büro & Wohnen

Rechtliches

Wir möchten sicherstellen, dass Sie stets über alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen informiert sind.

Daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) zu lesen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.

1. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist:

  • in „Verbraucher" jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann,
  • ein „Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

3. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages 2 Wochen nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall 2 Wochen unterschreiten darf.

2. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt folgendes:

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und vom Lieferanten im Stich gelassen werden) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug sind wir ohne Nachweis berechtigt, vom Kunden pro Monat (ggf. anteilig) 1 % des Lieferwertes als Lagerkosten zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass keine oder wesentlich niedrigere Lagerkosten entstanden sind. Wir behalten uns das Recht vor, darüberhinausgehende Lagerkosten zu verlangen.

4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab unserem Lager. Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Versand- und Verpackungskosten hat der Kunde zu tragen, ebenso Zölle und ähnliche Abgaben.

5. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, verstehen sich unsere Preise zzgl. der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto.

6. Bei einem Warennettowert bis 1.500,00 EUR für die einzelne Lieferung berechnen wir als Versandkosten für die Anlieferung in einem Umkreis von bis zu 40 Fahrtkilometer ab unserem Geschäftssitz pauschal 5 % des Warennettowertes, außerhalb dieses Bereiches zusätzlich 0,55 EUR pro gefahrenen Zusatzkilometer.

Bei einem Warennettowert über 1.500,00 EUR pro Lieferung ist diese - soweit nicht anders vereinbart - innerhalb des vorgenannten 40 km Bereiches kostenfrei. Außerhalb dieses Bereiches berechnen wir dem Kunden 0,55 EUR pro gefahrenen Zusatzkilometer.
Für Kleinteile, die dem Kunden auf dem Briefweg zugehen, berechnen wir als Versandkosten 3,50 € pro Lieferung. Bei Versand durch den Paketdienst hat der Kunde 7,50 € pro Lieferung zutragen.

7. Unsere Rechnungen sind spätestens am 12. Werktag nach Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug zu zahlen.

8. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer etwaig vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird die gesamte Restforderung im Zeitpunkt des Verzugseintritts zur sofortigen Zahlung fällig.

9. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind wir im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, von ihm Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr auf den ausstehenden Betrag zu fordern. Ist der Kunde Verbraucher, sind wir im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, von ihm Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr auf den ausstehenden Betrag zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren Zinsschaden zu fordern.

10. Wir sind berechtigt, vom Kunden im Falle des Verzuges ab der 2. von uns erstellten Mahnung eine Bearbeitungskostenpauschale von jeweils 3 EUR zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Bearbeitungskosten für die Mahnungen entstanden sind. Wir behalten uns vor, darüberhinausgehende Bearbeitungskosten geltend zu machen.

11. Hat der Kunde uns bei einem Kaufvertrag über fabrikneue Möbel Schadensersatz statt der Leistung zu leisten, so können wir bei Rückabwicklung des Vertrages vom Kunden 25 % der Auftragssumme als Schadensersatzverlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.

§ 4 Abtretung Aufrechnung Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde darf seine Forderungen gegen uns, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes, nicht an Dritte abtreten.

2. Der Kunde dar eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder die gerichtliche Entscheidung hierüber entscheidungsreif ist.

3. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Grundsätzlich richten sich unsere Angebote sowohl bei Verbrauchern als auch Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nur an Endabnehmer, die die Gegenstände selbst nutzenwollen. Ist vom Kunden, der Unternehmer ist, die Weiterveräußerung geplant, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren.

2. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
Der Kunde ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.

3. Ist mit dem Kunden, der Unternehmer ist, ausdrücklich der Weiterverkauf vereinbart worden, gilt anstelle des Absatz 2 der folgende besondere Eigentumsvorbehalt:

a) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

b) Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware" genannt.

c) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

d) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles (Buchstabe i) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

e) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum der - wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt, oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im o.g. Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

f) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum unsererseits an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfallwiderrufen.

g) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.

h) Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen, freigegen, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug -vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 6 Besondere Vorschriften bei Mängeln

1. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Bei Holzbezeichnungen bezieht sich diese mangels anderer Vereinbarung im Vertrag auf die wesentlichen Flächen der Front, bei Tischen der Tischplatte. Die Mitverwendung anderer geeigneter Holzarten oder anderer Materialien an anderen Stellen ist zulässig.

2. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, der Verbraucher sind, wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt im Falle von Mängeln der gelieferten Sache die gesetzliche Regelung mit folgender Einschränkung:

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriftenverjähren.

b) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt in Textform zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

c) Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusehen. Bei berechtigterer Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

d) Im Falle der Nacherfüllung sind wir berechtigt, zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen.

e) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert werden. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmangel.

§ 7 Haftungsausschluss bei Verträgen mit Verbrauchern

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nachdem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Haftungsausschluss bei Verträgen mit Nichtverbrauchern

1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragrafen eingeschränkt.

2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeigen Lieferung und - soweit geschuldet - Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgenschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

5. Die Einschränkungen gemäß diesem Paragrafen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Zugang von Willenserklärungen

Bei einer Mehrheit von Vertragspartnern auf Kundenseite bevollmächtigen sich diese gegenseitig, einseitige Willenserklärungen von uns entgegenzunehmen.

§ 10 Datenschutz

Wir dürfen die der jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

§ 11 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Magdeburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.